
Brauchen Sie bei diesem Thema Hilfe? Ich bin für Sie da! Füllen Sie einfach dieses Formular aus und ich melde mich bei Ihnen!
“Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!” Annette Wölfel
Sie zahlen bei mir nicht für meinen guten Namen als Anwältin, sondern für meine gute Arbeitsleistung.
Es gibt unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten meiner anwaltlichen Tätigkeit – sowohl für meine außergerichtliche Tätigkeit als auch für die Vertretung in einem Gerichtsverfahren. Die Kosten hängen vom Umfang und der Schwierigkeit der rechtlichen Probleme ab. Einfache Fragen sind kostengünstiger als komplexe Angelegenheiten mit zahlreichen rechtlichen Aspekten.
Rufen Sie mich gerne an: 089/ 599 478 37 und schildern Sie mir Ihr Anliegen.
In diesem ersten kurzen Gespräch kläre ich mit Ihnen, worum es grundsätzlich geht und ob ich die richtige Anwältin für Sie bin. Falls nicht, empfehle ich Ihnen gerne eine andere Kanzlei.
Aufgrund meiner Erfahrung kann ich oft bereits in diesem Erstgespräch erkennen, wo mögliche rechtliche Probleme liegen und wie ich Ihnen helfen kann. Ich gebe Ihnen zudem Hinweise, welche Schritte Sie gegebenenfalls selbst unternehmen sollten, bevor Sie mich beauftragen.
Diese erste telefonische Beratung ist kostenfrei.
In diesem Gespräch werde ich Ihnen auch mitteilen, welche Art der Abrechnung für Ihren Fall in Frage kommt und welche Kosten entstehen könnten. Dies hängt vom Umfang und der Schwierigkeit Ihres Anliegens ab. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich dies gut einschätzen.
Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.
Die Rechtsanwaltskosten sind für Sie transparent.
Vor einer Beauftragung erläutere ich Ihnen genau, wie sich meine Anwaltsleistung berechnet. So können Sie abschätzen, welche Kosten entstehen.
Meine Unterstützung erspart Ihnen in jedem Fall unnötige Kosten, Zeit und Ärger. Ich schaffe Ihnen den nötigen Freiraum für wichtige Dinge in Ihrem Leben – Dinge, die Ihnen Freude bereiten. Rechtliche Probleme selbst zu lösen, ist oft mühsam und belastend. Durch meine Hilfe können Sie sich wieder auf das konzentrieren, was Ihnen wichtig ist.
Selbstverständlich schließe ich mit Ihnen eine schriftliche Vergütungsvereinbarung ab. Dies sorgt für Transparenz und Sicherheit auf beiden Seiten.
Ich lege großen Wert auf eine ausgewogene Kosten-Nutzen-Relation.
Von Beginn an informiere ich Sie darüber, ob Ihr Fall nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG), auf Stundenbasis oder mit einer Pauschale abgerechnet wird.
Wenn die Abrechnung nach RVG erfolgt, berechnen sich die Gebühren nach einer gesetzlichen Gebührentabelle, basierend auf dem sogenannten Gegenstandswert Ihres Anliegens. Es gibt viele Vorschriften zur Berechnung dieses Wertes. Ich kläre Sie selbstverständlich über die anfallenden Gebühren auf. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel nur die Gebühren nach RVG.
Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis erhalten Sie eine monatliche Rechnung mit Nachweis der geleisteten Arbeitszeit. Dies ist für Sie jederzeit nachvollziehbar und transparent.
Für einige meiner Unternehmensmandate biete ich auch feste Monatsflatrates an. Diese enthalten eine bestimmte Anzahl von Beratungsstunden, sodass Ihre Mitarbeiter mich jederzeit ohne Bedenken kontaktieren können.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich auf Wunsch den Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung. So müssen Sie sich darum nicht kümmern. In der Regel erfolgt auch die Abrechnung direkt über mich. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Versicherung nur die Kosten gemäß RVG übernimmt.
Gerichtliche Tätigkeiten werden entweder nach den Gebühren der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) oder auf Stundenbasis abgerechnet.
Die RVG-Gebühren berechnen sich nach dem Streitwert. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Klage der geforderte Betrag oder der Betrag, auf den Sie verklagt werden, entscheidend ist. Bei arbeitsrechtlichen Kündigungsstreitigkeiten wird häufig das dreifache monatliche Durchschnittsgehalt angesetzt, bei mietrechtlichen Räumungsklagen die zwölfmonatige Nettomiete.
Auf Basis dieser Werte berechnen sich die Gebühren nach einer gesetzlichen Tabelle. Ich erläutere Ihnen dies ausführlich vor einer Mandatsübernahme und vor einem möglichen Prozess.
Falls Sie sich vorab über die möglichen Kosten eines Prozesses nach RVG informieren möchten, können Sie den folgenden Kostenrechner nutzen:
Wie sich die Kosten eines Prozesses nach RVG berechnen, können Sie mit folgendem Kostenrechner des DAV feststellen: Kostenrechner