Bahnstreik und Arbeitsrecht

“Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!” Annette Wölfel

Bei den aktuellen Bahnstreiks fragen sich viele Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet zur Arbeit zu erscheinen?

Arbeitnehmer sind verpflichtet, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wenn Streiks wie der DB gegeben sind, ist es dem Arbeitnehmer zumutbar auf Alternativen auszuweichen, z.B. Taxi, PkW. Auf jeden Fall den Arbeitgeber schnellstmöglich informieren, wenn man droht zu spät zu kommen. Denn es gilt der Grundsatz“: Ohne Arbeit kein Lohn“.